Nach der Veröffentlichung der Ergebnisse der letzten AFK-Sitzung vom 30.11.2014 am 04.12.2014 wurden diese nun mit der Meldungsübersicht des Club 300 abgeglichen. Hauptsächlich betroffen sind Beobachtungen aus den Jahren 2012 und 2013 sowie diverse nachgereichte Fälle aus früheren Jahren. Alle anerkannten Fälle bis einschließlich 31.12.2013 wurden als „Bestätigt“ gekennzeichnet, von der AFK als "nicht ausreichend dokumentiert" eingestufte Fälle wurden wie immer aus der Meldungsübersicht entfernt. Damit ergeben sich auch im Ranking einige Veränderungen. Nunmehr ist ersichtlich, dass erfreulicherweise immer mehr Vogelbegeisterte ihre Beobachtungen von Seltenheiten zeitnah protokollieren und der AFK zusenden. Dennoch ist nach wie vor eine ganze Reihe von Meldungen, vor allem aus dem Jahr 2013 nicht protokolliert. Allerdings ist anzumerken, dass von den 273 bisher nicht bestätigten Beobachtungen aus den Jahren 2012 & 2013 zwischenzeitig einige Protokolle bei der AFK eingereicht wurden. Die bereits eingereichten, aber noch nicht entschiedenen Fälle sind ebenso wie die noch nicht protokollierten Meldungen gelb unterlegt (= "Nicht bestätigt" - abrufbar unter Meldungen -> obere rechte Auswahlleiste "Bestätigt" auf "Nicht bestätigt" setzen, dann rechts auf "Suchen" klicken). An dieser Stelle ergeht daher nochmals die Aufforderung an die betroffenen Personen, die Sichtungen von Seltenheiten mittels Meldeformular an die AFK zu melden (Achtung: neues Meldeformular - siehe www.birdlife-afk.at). Dies betrifft jedoch nicht nur die gelb unterlegten Fälle im Club 300, sondern auch für das Jahr 2014 sollen möglichst viele Beobachter (Entdecker, Mitbeobachter, Twitcher) ermuntert werden, ihre Raritätenbeobachtungen möglichst rasch zu protokollieren. Dies ist insbesondere unter dem Aspekt zu sehen, dass der nächste AFK-Bericht in Vorbereitung ist und möglichst vollständig werden soll.
„Nicht bestätigte“ Meldungen bis einschließlich 31.12.2013 sind zwar weiterhin in der Meldungsübersicht enthalten, aber nicht mehr für das Ranking zählbar. Dadurch ergeben sich im Ranking einige Veränderungen. Eine Nachreichung der Fälle ist jedenfalls erwünscht und führt bei Anerkennung wieder zur Zählbarkeit für die persönliche Österreichliste.