Lister-Regeln für das Ranking des Club 300 Österreich

erstellt im September 2003 von Dr. Andreas Ranner, diverse Aktualisierungen unter Mitarbeit von Dr. Ernst Albegger ab 2005

Prinzipiell bleibt natürlich jedem/jeder BeobachterIn selbst überlassen, welche Arten er/sie für seine/ihre ganz persönliche Liste zählt. Das Spektrum reicht dabei vom Zählen ausschließlicher autochthoner Wildvögel bis zum Miteinbeziehen aller eindeutigen Gefangenschaftsflüchtlinge – z.B. der entflogene Wellensittich des Nachbarn. Um einen Vergleich verschiedener Listen zu ermöglichen, bedarf es aber einiger allgemeiner Regeln, die im Folgenden vorgestellt werden sollen. Denn nur solche Zahlen, die unter vergleichbaren Bedingungen zustande gekommen sind, können auch verglichen werden. Um im Ranking dieser Homepage aufgenommen zu werden, muss die Liste daher nach diesen Regeln erstellt sein (unabhängig davon, was der/die Betreffende für sich sonst noch zählt oder nicht zählt).

Taxonomische Grundlage für das Ranking des Club 300 Österreich stellt die jeweils aktuelle Artenliste der Vögel Österreichs (abrufbar unter https://www.birdlife-afk.at/artenliste-species-list/) dar. Diese folgte bis Mitte Jänner 2022 der AERC-Liste der Europäischen Seltenheits-Kommissionen, seither der IOC World Bird List, die laufend neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst wird. Die IOC-Taxonomie wird von der überwiegenden Zahl der europäischen Länder als Grundlage für die nationale Artenliste herangezogen.

Gezählt werden alle in Österreich beobachteten Arten der Kategorien A-C der oben genannten Liste. Die Einteilung der einzelnen Arten der österreichischen Liste in die unterschiedlichen Kategorien folgt international gültigen Kriterien und wird von der AFK wahrgenommen. Darunter sind auch solche Beobachtungen zu verstehen, die in unmittelbarem österreichischem Grenzgebiet von österreichischem oder ausländischem Terrain aus beobachtet werden und bei denen eine sichere örtliche Zuordnung in Österreich möglich ist.

Kategorie A: Arten der Kategorie A werden gezählt, wenn sie als autochthoner Wildvogel in Freiheit eindeutig gesehen oder gehört werden und eine Verwechslung mit einer anderen Art ausgeschlossen ist. Beobachtungen jener Arten, die von der AFK bearbeitet werden bzw. an diese mittels Protokoll zu melden sind, können erst gezählt werden, wenn sie von der AFK als Nachweis von (wahrscheinlichen) Wildvögeln anerkannt worden sind. Diesbezüglich ist zu beachten, dass rezentere Meldungen teilweise noch nicht von der AfK geprüft sind bzw. aus Zeitgründen sein können und bis zu einem regelmäßig in den Club 300-News bzw. Wichtigen Informationen zu den Meldungen veröffentlichten Stichtag vorläufig ohne Anerkennung gezählt werden können.

Beispiele:

  • ein Kuhreiher kann gezählt werden, wenn er als Wildvogel anerkannt wurde, nicht aber, wenn er wahrscheinlich/offensichtlich aus Gefangenschaft stammt.
  • Unter A zählbare Beobachtungen des Bartgeiers sind mit Beginn des Wiederansiedlungs-Projektes praktisch nicht mehr möglich (es sei denn, es gelingt eine entsprechende Ringablesung o.ä.). Die letzte Feststellung eines Wildvogels in Österreich stammt aus dem Jahr 1982, die Auswilderungen in den Hohen Tauern begannen 1986. Diese Population gilt im Alpenraum allerdings mittlerweile als etabliert und fällt damit seit 01.01.2017 in die im Ranking zählbare Kategorie C.

Kategorie B: Arten der Kategorie B (letzte Feststellung als Wildvogel in Österreich vor dem 01.01.1950) können natürlich gezählt werden, wenn man alt genug ist, so dass die Beobachtung vor 1950 erfolgte, und die obigen Regeln zu Arten der Kategorie A sinngemäß zutreffen.

Kategorie C: Arten der Kategorie C können gezählt werden, wenn ein oder mehrere Individuen beobachtet werden, die einer Population angehören, auf die diese Einstufung zutrifft, also aus einer selbst erhaltenden österreichischen Brutpopulation oder als Gastvogel aus einer selbst erhaltenden Population im Ausland.

Beispiele:

  • Mandarinenten können gezählt werden, wenn Individuen aus etablierten Brutpopulationen gesehen werden, nicht aber Flüchtlinge aus einer Wasservogelhaltung.
  • Kanadagänse sind derzeit nur als Gastvögel in Kategorie C der österreichischen Liste, die wenigen österreichischen Brutvögel können derzeit nicht als selbst erhaltend angesehen werden. Mit zählbaren C-Vögeln ist am ehesten im Nahbereich zu etablierten süddeutschen Beständen (Bodensee bis Unterer Inn) und zwischen durchziehenden bzw. überwinternden Feldgänsen (als mitgerissene Angehörige der großen nordeuropäischen Population) zu rechnen.

Kategorien D und E: Beobachtungen von Arten der Kategorien D und E werden für diesen Listenvergleich nicht gezählt.

 

Zählbarkeit von Totfunden, verletzt gegriffenen Vögeln und gefangenen Vögeln

(angefügt am 25.09.2006)

1. Totfunde: Als zählbarer Totfund kommt nur ein noch im Fleisch befindlicher, nicht überwiegend verwester Vogel in Betracht. Rupfungen oder einzelne Federn sind nicht zählbar. Todfunde sind nur für den unmittelbaren Finder / die unmittelbaren Finder zählbar.

2. Verletzt gegriffene Vögel (Pfleglinge): Verletzt gegriffene Vögel sind nur vom unmittelbaren Finder / den unmittelbaren Findern zählbar. Während der Pflege sind sie nicht zählbar. Wird der Vogel wieder freigelassen, ist er ab dem Moment der Freilassung wieder zählbar.

3. Gefangene Vögel (z.B. bei Beringung): Gefangene Vögel sind für den Fänger / die Fänger zählbar. Wird der Vogel in Gefangenschaft behalten, ist er nicht zählbar. Ab dem Moment der Freilassung ist der Vogel wieder zählbar.

 

Regeln zur Entdeckerliste

(angefügt am 31.12.2012, aktualisiert am 12.04.2018)

1. Zählbar sind nur Arten, die man als Erster bzw. allenfalls zeitgleich mit einem anderen Beobachter entdeckt und bestimmt. Hier wird allerdings von einem strengen Maßstab ausgegangen, da man schwerlich das Gefühl des Entdeckers hat, wenn man bei einer Beobachtung zwar danebensteht, allerdings nicht der Erste ist, der den Vogel gesehen bzw. bestimmt hat. Sobald man demnach durch einen anderen Beobachter darauf aufmerksam gemacht wird, wird die Beobachtung zusätzlich in Klammer mit „bei Entdeckung anwesend“ angeführt.

2. Wenn man eine Art ohne Kenntnis seiner vorherigen Entdeckung beobachtet (man also das Überraschungsmoment des Entdeckens unmittelbar verspürt), ist diese Beobachtung ebenfalls zählbar.

3. In Fällen, in denen man bei der Beobachtung unmittelbar anwesend war, den Vogel zwar nicht als Erster gesehen, aber als Erster korrekt bestimmt hat, kann die Sichtung ebenfalls als Entdeckung gewertet werden.

4. In Fällen, in denen man im Zuge eines Twitches eines Vogels einen weiteren Vertreter derselben Art vor Ort entdeckt, kann die Beobachtung als Entdeckung gezählt werden.

5. Sehr seltene Brutvogelarten, deren Population auf isolierte, minimale Vorkommen beschränkt ist (derzeit Triel, Mornellregenpfeifer, Habichtskauz, Blauracke, Schwarzstirnwürger, Brachpieper, Ortolan, Zaunammer), sind bei vorheriger Kenntnis des Brutvorkommens im Brutgebiet nicht für die Entdeckerliste zählbar. Seltene oder schwer zu beobachtende Brutvogelarten (etwa Steinhuhn, Steinrötel) sind, wenn sie bei gezielter Suche an einem bekannten Brutplatz gesehen wurden, ebenfalls nicht für die Entdeckerliste zählbar.

6. Zählbar sind lediglich Arten, die persönlich wahrgenommen wurden (also zB nicht Nachweise, die mit Hilfe von Fotofallen, Tonaufnahmegeräten etc. erbracht wurden).

 

Regeln für die Einstufung der Seltenheitskategorien im Sinn der Meldungen und des Rankings des Club300 Österreich

(Stand 10. 10. 2007)

1. Als zeitliches Kriterium wird die Zeit ab 1991 herangezogen. Dieser Zeitpunkt ist deshalb sinnvoll, da ab diesem Zeitraum eine verstärkte Beobachtungsintensität in Bezug auf Seltenheiten in Österreich festzustellen ist. Entscheidend ist nicht die Anzahl der beobachteten Individuen, sondern die Anzahl der Nachweise.

2. Im Wesentlichen spielen nur nationale Erwägungen bei der Einstufung als Seltenheit eine Rolle, regionale Seltenheiten werden nur ausnahmsweise bzw. in jeglichem Sinn internationale Seltenheiten werden grundsätzlich nicht miteinbezogen.

3. Es wird zwischen den Kategorien "Selten", Sehr selten" und "Extrem Selten" unterschieden.

4. Als "Selten" wird eine Art bezeichnet, die in Österreich im Jahresdurchschnitt des besagten Zeitraums auf mehr als eine Beobachtung kommt, insgesamt aber nur selten auftritt. Unter diese Kategorie fallen auch Beobachtungen von sehr seltenen Brutvögeln, die abseits der Brutgebiete beobachtet werden (z.B. Blauracke).

5. Als "Sehr selten" wird eine Art bezeichnet, die in Österreich im Jahresdurchschnitt des besagten Zeitraums auf maximal eine Beobachtung kommt, jedoch öfter als alle fünf Jahre auftritt.

6. Als "Extrem selten" wird eine Art bezeichnet, die in Österreich im Jahresdurchschnitt des besagten Zeitraums auf maximal eine Beobachtung innerhalb von fünf Jahren kommt.

Karte Westpaläarktis